Eigenheim (Eigennutzung)
- Aktuelle Hypothekenzinsen
- Finanzierungshöhe
- Tragbarkeit
- Einsatz von Vorsorgekapital
- Amortisationen
- Steuerliche Auswirkungen
- Berechnung Eigenheim
- Checkliste «Unterlagen für Kreditantrag Immobilien»
- Checkliste «Eigenheimanalyse»
- Offerte verlangen
- Finanzierung Eigenheim
- Dienstleistungspreise
Finanzierungshöhe
Selbstbewohnte Liegenschaften (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) finanzieren wir bis maximal 80 Prozent des Verkehrswerts mit Hypotheken. Der Verkehrswert entspricht in der Regel den Erstellungskosten (Neubauten), dem Kaufpreis (bei Neuerwerb) oder dem durch einen anerkannten Liegenschaftsschätzer oder von der Bank selbst ermittelten Gegenwartswert.
Nötige Eigenmittel
Die restlichen 20 Prozent müssen mindestens zur Hälfte mit Eigenmitteln wie Kontoguthaben, Wertschriften, Guthaben der privaten Vorsorge (Säulen 3a und b; Vorsorgekonti/-policen), Erbvorbezüge usw. selbst finanziert werden.
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung können Freizügigkeitsleistungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule; Pensionskasse, Freizügigkeitskonto/-police) zur Finanzierung beigezogen werden. Gerne erklären wir Ihnen die Details.
Benötigen Sie eine Finanzierung von mehr als 66.67 Prozent des massgebenden Verkehrswerts, gewähren wir den darüber liegenden Teil als II. Hypothek. Diese muss innerhalb von 15 Jahren oder bis spätestens zum Erreichen des Pensionsalters vollständig getilgt werden.
zum SeitenanfangTragbarkeit
Die Wohnkosten müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihren Einkünften stehen –auch bei einem höheren Zinsniveau. Die Faustregel besagt, dass Ihre Ausgaben für Ihr Eigenheim (Zinsen, Amortisationen und Nebenkosten) maximal einen Drittel Ihres verfügbaren Bruttoeinkommens betragen sollen.
Die Zinsbelastung wird mit einem Durchschnittszinssatz von 4.5 Prozent berechnet; die Nebenkosten betragen im langjährigen Durchschnitt rund 1 Prozent der Anlagekosten (Neubauten ab 0,7 %; Altliegenschaften bis 1,5 %). Eine allfällige II. Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren vollständig getilgt werden.
zum SeitenanfangEinsatz von Vorsorgekapital
Vorbezug
Eine (Teil-)Auszahlung aus Ihrer Pensionskasse oder aus Ihrer gebundenen Vorsorge 3a können Sie einsetzen für:
- den Erwerb und die Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum
- wertvermehrende und/oder werterhaltende Investitionen in Ihr Eigenheim
- die (Teil-)Rückzahlung Ihrer Hypothekarschuld
- den Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft
Mit dem Kapitalbezug aus der 2. beziehungsweise 3. Säule können Sie also Ihr Eigenkapital erhöhen und zudem von Steuersparmöglichkeiten profitieren, zum Beispiel durch Splitting der Auszahlung. Denken Sie daran: Vorbezüge aus der Pensionskasse beeinflussen die Alters- und Risikoleistungen.
Verpfändung
Bei der Verpfändung bleibt das Kapital in der Pensionskasse oder der gebundenen Vorsorge 3a investiert. Die Bank kann die Auszahlung zur Schuldenreduktion jederzeit verlangen.
- Es werden keine Mittel bezogen; somit werden keine Steuern fällig.
- Alters- und Risikoleistung der Pensionskasse bleiben vollumfänglich bestehen, solange kein Vorsorgefall eintritt.
Beim Vorbezug aus der Pensionskasse oder aus der gebundenen Vorsorge 3a (auch bei Auszahlungen im Verwertungsfall) beziehen Sie einen Teil Ihres Vorsorgekapitals als Eigenkapital, mit folgenden Konsequenzen:
- Die Auszahlung erfolgt an die Bank oder direkt an den Immobilienverkäufer.
- Vorbezogene Guthaben werden als Kapitalleistung aus der Vorsorge besteuert.
- Altersleistungen der Pensionskasse verringern sich.
- Risikoleistungen der Pensionskasse können sich reduzieren, zum Beispiel infolge Verkauf oder Scheidung (Ihre Pensionskasse gibt Auskunft).
- Vorbezüge müssen zurückbezahlt werden, wenn das Objekt nicht mehr selbst bewohnt ist (z.B. bei Verkauf oder Vermietung).
Berechnung der Steuerbelastung bei Kapitalauszahlung
zum SeitenanfangAmortisationen
Die II. Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bis zum Erreichen des Pensionsalters vollständig zurückbezahlt werden. Sie haben die Wahl zwischen direkten und indirekten Amortisationen.
Direkte Amortisation
Bei der direkten Amortisation begleichen Sie Ihre Hypothekarschuld, indem Sie die Rückzahlungen direkt an die SLG leisten. Mit jeder Zahlung verringert sich Ihre Schuld und damit auch Ihre Zinsbelastung. Das führt zu tieferen steuerlichen Abzügen und folglich zu einer Erhöhung Ihrer Einkommenssteuer.
Indirekte Amortisation
Bei der indirekten Amortisation sparen Sie einen vereinbarten Betrag auf einem Privor-Vorsorgekonto 3a oder mit einer gebundenen Kapitallebensversicherung an. Mit dem angesparten Kapital wird die Hypothek zu gegebener Zeit reduziert. Bis zu diesem Zeitpunkt profitieren Sie vom Abzug der höheren Schuldzinsen bei den Einkommenssteuern. Gleichzeitig nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der gebundenen Vorsorge 3a.
Berechnung der Steuerersparnisse
zum SeitenanfangSteuerliche Auswirkungen
Der Erwerb von Wohneigentum hat steuerliche Folgen.
Einkommenssteuer
Die Vorteile:
- Hypothekarzinsen werden beim Einkommen in Abzug gebracht
- Werterhaltende Unterhaltskosten/Ersatzinvestitionen werden beim Einkommen in Abzug gebracht
Der Nachteil:
- Es wird Ihnen ein Eigenmietwert angerechnet
Zusätzliche Vorteile bei indirekter Amortisation:
- Einzahlungen in die private Vorsorge der Säule 3a werden beim Einkommen in Abzug gebracht
- Verzinsung von Guthaben der Säule 3a sind nicht einkommenssteuerpflichtig
Nachteil: Bei Bezug (z.B. zwecks Amortisation der Hypothek) erfolgt die Besteuerung als Kapitalleistung aus Vorsorge
Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis!
Vermögenssteuer
Die Vorteile:
- Die Hypothekarschuld wird beim Vermögen in Abzug gebracht
- Der amtliche Wert (Steuerwert) wird als Vermögen dazu gerechnet
Zusätzlicher Vorteil bei indirekter Amortisation: Guthaben der Säule 3a sind nicht vermögenssteuerpflichtig.
zum SeitenanfangBerechnungen Eigenheim
Einen ersten Überblick verschafft Ihnen unser Eigenheim-Berechnungstool. Damit können Sie ganz einfach den Finanzierungsbedarf ermitteln. Sie erfahren, ob der Kauf für Sie finanziell realistisch ist – und auch, wie viel Sie beim Kauf im Vergleich zu Ihrem aktuellen Mietzins einsparen.
zum SeitenanfangCheckliste Eigenheimanalyse
Der Erwerb eines Eigenheims will wohl überlegt sein. Anhand unserer Checkliste definieren Sie zunächst Ihre Wünsche und Anforderungen und setzen Prioritäten. Danach vergleichen Sie das ausgewählte Objekt bezüglich Übereinstimmung.
Checkliste Eigenheimanalyse (PDF)
zum SeitenanfangCheckliste «Unterlagen für Kreditantrag Immobilien»
Je mehr Unterlagen uns bereits anlässlich des ersten Beratungsgesprächs zur Verfügung stehen, desto besser können wir Sie beraten. Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
Checkliste Unterlagen für Kreditantrag Immobilien (PDF)
zum SeitenanfangOfferte verlangen
Nach dem Beratungsgespräch erstellen wir gerne eine für Sie unverbindliche Finanzierungsofferte. Selbstverständlich können Sie Offerten auch schriftlich anfordern. Das Antragsformular unterstützt Sie dabei.
Antrag Liegenschaftsfinanzierung/Offerte (Word-Vorlage)
Finanzierung Eigenheim (PDF)
Dienstleistungspreise
Als eine der wenigen Banken verrechnen wir keine Kosten für die (Teil-)Konsolidierung von Baukrediten, die Verlängerung von Festhypotheken und andere Dienstleistungen.
Förderung der Energieeffizienz
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass die langfristige Werterhaltung Ihrer Immobilie auch deren Energieeffizienz beinhaltet.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter anderem beim Aufruf von folgenden Websites:
- Verein Energie Zukunft Schweiz www.energiezukunftschweiz.ch => Angebot
- Föderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz des Kantons Bern www.weu.be.ch => Themen => Energie
- Energie-Beratung Bern-Mittelland www.energieberatungbern.ch => Angebot
- Hausinfo https://hausinfo.ch/de/bauen-renovieren.html
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