Spar+Leihkasse Gürbetal SLG

2. Säule

PRIVOR-Freizügigkeitsstiftung

Die Freizügigkeitsleistung ist das Sparguthaben, das Sie in die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers einbezahlt haben. Wenn es beim Stellenwechsel, bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei Arbeitslosigkeit nicht in eine neue Pensionskasse eingebracht wird, muss es in der Vorsorge erhalten bleiben.

Als Vorsorgenehmer/in haben Sie die Wahl, Ihr Freizügigkeitsguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei der Bank zu überweisen oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschliessen.

Wenn Sie von zusätzlichem Ertragspotenzial profitieren möchten, stehen beim PRIVOR- Freizügigkeitskonto mehrere BVG-konforme Anlagen mit unterschiedlichen Gewichtungen des Portfolios zur Auswahl.

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REVOR-Sammelstiftung

Die REVOR-Sammelstiftung ermöglicht vor allem kleinen und mittleren Betrieben ohne betriebseigene Pensionskasse, ihren Vorsorgeverpflichtungen gerecht zu werden.

Unternehmen mit Angestellten müssen im Bereich der Vorsorge komplexe Anforderungen erfüllen. Mit dem Anschluss an die REVOR-Sammelstiftung haben sie Gewähr, dass die berufliche Vorsorge in ihrem Betrieb effizient und ordnungsgemäss geführt wird.

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