Unterstützung KMU mit Liquiditätsproblemen / Sofortmassnahmen des Bundes
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 13. März 2020 Sofortmassnahmen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen mit Liquiditätsengpässen beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen vor Ausbruch der Krise operativ stabil und finanziell gesund waren. Solche KMU können ab sofort bei den anerkannten Bürgschaftsorganisationen eine Bürgschaft beantragen. Diese Organisationen bürgen für rückzahlbare Kredite von bis zu CHF 1 Mio. Für den Kanton Bern ist die BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für das Gewerbe zuständig. Informationen finden Sie direkt auf deren Website www.bgm-ccc.ch
19.03.2020 09:21:55 | karin.rubin@slguerbetal.ch