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Instant-Zahlung

Wie funktioniert Instant-Zahlung und für wen ist sie geeignet?

Instant-Zahlung zeichnet sich durch Tempo und sofortige Ausführung rund um die Uhr aus: Die Belastung des Kontos der zahlenden Partei erfolgt sofort und nahezu zeitgleich mit der Bereitstellung der Mittel auf dem Konto der begünstigten Partei. Geschwindigkeit allein ist nicht unbedingt eine überzeugende Qualität – entscheidend ist der konkrete Nutzen, der sich durch das neue Tempo erzielen lässt.

Instant-Zahlung bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Die zahlende Partei kann von ihrer Bank eine sofortige Zahlungsbestätigung erhalten.
  • Die begünstigte Partei verfügt sofort über das Geld.
  • Keine der beiden Parteien trägt ein Kreditrisiko, da sich eine erfolgreiche Instant-Zahlung sofort und endgültig auf die Konten auswirkt.
  • Beide Parteien haben jederzeit einen aktuellen Kontostand. Dies erleichtert die Planung und die Budgetierung.
 

Für Unternehmen (Geschäftskunden) ergeben sich weitere Vorteile. Dank Instant-Zahlung haben sie direkten Zugriff auf ihre Zahlungseingänge und profitieren so von einer deutlich verbesserten Steuerung ihres Cashflows. Die Folge: mehr Spielraum für die Automatisierung von Prozessen, ein vereinfachtes Liquiditätsmanagement und ein geringeres Abwicklungsrisiko.

Diese und viele weitere Beispiele zeigen: Die zahlende und die begünstigte Partei profitieren auf vielfältige Weise von Instant-Zahlung. Durch die Schnelligkeit und die sofortige Ausführung entfallen Unsicherheiten und Kreditrisiken für alle Beteiligten, auch und gerade für die Finanzinstitute.

Was ist der Unterschied zu heutigen Zahlungen?

Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Überweisung und Instant-Zahlung ist markant. Bei einer gängigen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld «länger unterwegs», bis es nach einigen Stunden, am nächsten Tag oder noch später gutgeschrieben wird – je nachdem, ob die Überweisung tagsüber oder nachts, unter der Woche oder am Wochenende, werktags oder an einem Feiertag erfolgt. Bei einer Instant-Zahlung hingegen spielt es keine Rolle, zu welcher Tageszeit oder an welchem Wochentag die Überweisung ausgelöst wird – die Zahlung wird im Erfolgsfall immer innerhalb von maximal zehn Sekunden abgewickelt.

Neue Akteure im Zahlungsverkehr operieren häufig mit Lösungen, die Instant-Zahlung nahekommen. Solche Lösungen können, müssen aber nicht, der Definition von Instant-Zahlung entsprechen. Eine sofortige Benachrichtigung nach einer Zahlung bedeutet nicht notwendigerweise, dass die Zahlung bereits vollständig abgewickelt wurde. Hier ist der Unterschied zwischen Clearing und Settlement zu beachten. Clearing bedeutet, dass die Bank der begünstigten Partei die Transaktion akzeptiert und die Verarbeitung zusichert. Settlement ist die härtere Währung: Hier wickeln die beteiligten Banken die Transaktion tatsächlich untereinander ab. Damit steht das Geld der begünstigten Partei zur Verfügung, und jedes Gegenparteirisiko entfällt.

Wann kommt Instant-Zahlung in der Schweiz?

SIX hat zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank die neue Infrastruktur für die Abwicklung von Instant-Zahlungen entwickelt. Diese ist seit November 2023 technisch verfügbar, das Onboarding der Banken läuft.

Der Empfang von Instant-Zahlungen wird für Schweizer Finanzinstitute in zwei Phasen verpflichtend:

  • Ab August 2024 für die grösseren Banken
  • Ab Ende 2026 für die übrigen Banken

Im Spätsommer 2024 werden rund 60 Banken, die zusammen über 95 % der Kundenzahlungen in der Schweiz abdecken, Instant-Zahlungen empfangen und sekundenschnell verarbeiten können.